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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10 (https://dejure.org/2011,20275)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2011 - LVG 80/10 (https://dejure.org/2011,20275)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - LVG 80/10 (https://dejure.org/2011,20275)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Bei der Entscheidung haben die Gründe, welche ein Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89 [104]).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Erweist sich das Verfahren in der Hauptsache nicht von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet, sind vielmehr die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die kommunale Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der kommunalen Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93 -, BVerfGE 89, 109 [110 f.]).
  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Die Anrufung eines Verfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01 -, Absatz-Nr. 1-36 http://www.bverfg.de).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor über die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55], und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Diese Entsendungsregelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10).
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Es wäre dann nicht angängig, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.04.1983 - 1 BvQ 866, 890/82 -, BVerfGE 64, 46 [70]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95

    Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, der sich das Landesverfassungsgericht bei der Anwendung des § 31 LVerfGG anschließt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 -, LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 30.06.2008 - LVG 3/08 - Beschl. v. 30.08.2010 - LVG 34/10), ist bei der Prüfung der Voraussetzungen für den Erlass einer verfassungsgerichtlichen einstweiligen Anordnung wegen deren meist weitreichenden Folgen ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor über die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55], und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

    Da es dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gestattet ist, bei der Wahl von Gemeinderäten eine Übergangszeit festzulegen (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.), muss dies erst recht für die Wahl des Bürgermeisters gelten, dessen Legitimation durch Wahlen geringeren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Die politischen Mitwirkungsrechte des Einzelnen gehören nicht zu der aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie fließenden Organisationshoheit der Gemeinde selbst (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O. [497 f.]).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Die politischen Mitwirkungsrechte des Einzelnen gehören nicht zu der aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie fließenden Organisationshoheit der Gemeinde selbst (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O. [497 f.]).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.05.2014 - VGH A 26/14

    Eilanträge der von der kommunalen Gebietsreform betroffenen Verbandsgemeinden

    Er erachtet jedoch allein die abstrakte Gefahr solcher Maßnahmen und hypothetische Annahmen über zukünftige Sachverhalte für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, auch in Form einer Wohlverhaltensanordnung, nicht als ausreichend (in diese Richtung wohl auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. August 2010 - LVG 34/10 - Beschluss vom 20. Januar 2011 - LVG 80/10 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemein¬derates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich - wie die Beschwerdeführerin meint - in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urteil vom 27.04.2012 - LVG 51/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich - wie die Beschwerdeführerin meint - in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urteil vom 27.04.2012 - LVG 51/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urteil vom 27.04.2012 - LVG 51/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich - wie die Beschwerdeführerin meint - in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).
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